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Nach einem teilweise oder ganz erfolglosen SchKG-Vollstreckungsverfahren erhalten Gläubiger einen Verlustschein. Dabei gibt es drei Arten:
Einen Pfändungsverlustschein erhält der Gläubiger für den ungedeckten Anteil im Pfändungsverfahren (SchKG, Art. 149). Dabei gibt es drei Fälle:
Einen Pfandausfallschein bekommen Gläubiger für den ungedeckten Anteil in einem Pfandverwertungsverfahren (SchKG, Art. 158 SchKG). Damit können sie innert eines Monats gegen Zahlungssäumige vorzugehen. Der Pfandausfallschein berechtigt zudem zur provisorischen Rechtsöffnung (SchKG, Art. 158).
Einen Konkursverlustschein erhalten Gläubiger für den ungedeckten Anteil im Konkursverfahren (SchKG, Art. 265). Innert eines halben Jahres kann der Gläubiger die Pfändung direkt wieder aufnehmen, ohne dass er das gewöhnliche Betreibungsverfahren durchlaufen muss.
Der Verlustschein ist im Verlustscheinregister des Betreibungsamtes eingetragen. Solange die Schuld nicht beglichen ist, erscheint der Eintrag im Betreibungsregisterauszug (SchKG, Art. 149a Abs. 3). Dort bleibt er bis zur Verjährung des Verlustscheins oder bis zur vollständigen Bezahlung (SchKG, Art. 149a Abs. 1). Damit erfährt jeder von einem Verlustschein, der sich einen Betreibungsregisterauszug besorgt (SchKG, Art. 8a Abs. 1). Interessierte erhalten einen Auszug, wenn sie ihren Anspruch glaubhaft vermitteln können.
Seit der SchKG-Revision am 1. Januar 1997 verjähren Verlustscheine in der Schweiz. Vor diesem Datum waren sie unverjährbar. An folgenden Kriterien orientiert sich die Verjährung des Verlustscheins:
Die Verjährung des Verlustscheins kann jederzeit unterbrochen werden, beispielsweise durch
Eine Mahnung oder Zahlungsaufforderung allein unterbricht die Verjährung nicht.
Nach der Unterbrechung der Verjährung ergeben sich neue Fristen:
Die Fristen nach Unterbrechung der Verjährung sind umstritten, eine gängige Praxis gibt es noch nicht. Daher empfiehlt es sich in diesem Fall, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
Ist ein Verlustschein noch nicht verjährt, kann der Gläubiger nach Schweizer Betreibungsrecht leicht ein Betreibungsverfahren einleiten. Nicht immer akzeptiert der Zahlungspflichtige die Höhe des eingeforderten Betrages oder erachtet das Verfahren als verhältnismässig. Schliesslich droht schlimmstenfalls eine Einkommenspfändung. Mittels Rechtsvorschlag kann er die Betreibung vorübergehend stoppen. Das ist mündlich gegenüber dem Überbringer des Zahlungsbefehls möglich oder innert zehn Tagen schriftlich gegenüber dem Betreibungsamt. Eine Begründung ist vorerst nicht nötig und der Einwand kostet auch vorläufig nichts. Die Betreibung ist dadurch erst einmal angehalten (SchKG, Art. 78).
Der Gläubiger kann jederzeit eine Betreibung bei neuem Kapital anstossen (SchKG Art. 265 Abs. 2). Dagegen kann sich der Zahlungspflichtige allerdings mit einer Einrede wehren (SchKG, Art. 265a Abs. 1). Verpasst er die Einrede, ist eine Pfändung bis zum Existenzminimum möglich (SchKG Art. 75 Abs. 2). Laut Bundesgericht ist eine wirtschaftliche und soziale Erholung erforderlich, die ein standesgemässes Leben ermöglicht. Damit liegen die Entscheidungen zu neuem Kapital in erster Linie im Ermessen der Richter. Kriterien sind beispielsweise
Die Betreibung aufgrund neuer Besitztümer birgt für den Gläubiger Risiken. Stellt der Richter fest, dass kein neues Kapital vorhanden ist, muss der Gläubiger die Prozesskosten und eine Prozessentschädigung bezahlen. Dabei ist die Rechtsprechung kantonal sehr unterschiedlich.
Tilgt der Zahlungspflichtige seine Schulden vollständig, ist der Verlustschein quittiert und der Gläubiger gibt ihn zurück (SchKG Art. 149 a Abs. 3). Damit ist jedoch nicht automatisch der Eintrag gelöscht. Zahlt der Säumige zum Beispiel nur einen Teil der Geldsumme, bleibt der Eintrag bestehen. Ist die Gesamtsumme getilgt, kann er gelöscht werden. Im Übrigen darf ein Inkassobüro für die Löschungsbewilligung kein Geld verlangen.
Entscheidungen, die eine Anschaffung oder Geldausgaben betreffen, sind für Unternehmen nicht immer einfach. Rechnerische Lösungen bietet die Investitionsrechnung, die genau erfasst, ob eine Investition Sinn macht oder nicht. Sie kann für alle Neuanschaffungen herangezogen werden, unabhängig davon, ob es sich um eine neue Produktionsmaschine, ein Büroobjekt, einen Firmenwagen oder einen PC handelt. Dafür stehen verschiedene Methoden der Berechnung zur Verfügung, wobei vor allen Dingen die statische und die dynamische Investitionsrechnung von Belang sind. Die wichtigsten Antworten zum Thema vermitteln wir dir hier.
Zu Beginn des Jahres steht bei vielen Menschen eine wichtige Aufgabe an: die Abgabe der Steuererklärung. Als Arbeitnehmer werden dir jeden Monat automatisch Steuern von deinem Arbeitslohn abgezogen und als Arbeitgeber hast du wahrscheinlich schon eine Vorsteuer für Leistungen in der Schweiz bezahlt. Am Ende des Jahres kannst du viele zusätzliche Ausgaben des abgelaufenen Jahres von deiner Steuer absetzen. So holst du dir einen Teil deiner bereits bezahlten Steuern wieder zurück! Wir helfen dir, bei der Abgabe deiner Steuererklärung keine Fehler zu machen, geben dir Tipps, was du absetzen kannst, und informieren dich über wichtige gesetzliche Fristen.
Bei der sogenannten Leibrente handelt es sich um eine bestimmte Form der Immobilienrente. Eigentümer von Immobilien haben hier die Möglichkeit, das eigene Haus oder die eigene Wohnung zu verkaufen und dafür in den Genuss einer lebenslangen Rente zu kommen. Gleichzeitig können sie darin bis zu ihrem Lebensende wohnen bleiben. Dieses Modell bietet neben den staatlichen Leistungen eine zusätzliche und für viele sehr wertvolle Säule für die finanzielle Absicherung im Alter. In diesem Artikel beantworten wir die häufigsten Fragen zum Thema Leibrente.
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DCF Methoden spielen in der Betriebswirtschaft eine wichtige Rolle. Sie ermöglichen es dir, über den Cashflow den Unternehmenswert zu berechnen. Anwendung findet die Berechnung zum Beispiel, um den Marktwert von Unternehmen im Rahmen von Investitionsentscheidungen zu bestimmen. Die Ermittlung erfolgt anhand verschiedener Verfahren, die sich über die Jahre in der Praxis etablieren konnten. Wenn du dich für Themen wie Ertragswertverfahren, Verkauf von Unternehmen und die Bestimmung von Unternehmenswerten im Rahmen von DCF interessierst, findest du hier viele spannende Hintergrundinformationen dazu.
Wenn wir den Begriff „Revision“ hören, denken wir meist zuerst an das Rechtsmittel zur Überprüfung eines Gerichtsurteils. Das Wort setzt sich aus den lateinischen Silben -re für: zurück, und -videre für: sehen, zusammen. Videre steht auch als Synonym für Überprüfung oder Rückschau. Und das trifft die Sache eigentlich im Kern. Mit dem Revisionsbericht soll überprüft werden, ob ein Unternehmen sinnvoll arbeitet und sich an geltende Gesetze hält. Aber wer prüft das, und für wen ist der Bericht gedacht? Hier haben wir die wichtigsten Fakten dazu für dich zusammengestellt.