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Personengesellschaften in der Schweiz – Unterschiede und Merkmale

Personengesellschaften in der Schweiz – Unterschiede und Merkmale

Wenn du ein Unternehmen gründen willst, musst du dich für eine Rechtsform entscheiden. Im Schweizer Recht werden bei Gesellschaftsformen zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften unterschieden. Bei Kapitalgesellschaften steht das Kapital im Vordergrund. Dies bedeutet, dass das Gesellschaftskapital im Konkursfall haftet. Bei Personengesellschaften hingegen steht die Person im Fokus und diese Gesellschaftsform ist mit dem Inhaber des Unternehmens eng verknüpft. Dabei haftet die Personengesellschaft primär mit dem Geschäfts- und sekundär mit dem privaten Vermögen der Gesellschafter. Wir erklären dir hier die wichtigsten Merkmale der unterschiedlichen Personengesellschaften. Dies verschafft dir einen guten Überblick, falls du planst, eine Personengesellschaft zu gründen.

Personen- oder Kapitalgesellschaft – Welche Gesellschaftsformen gibt es in der Schweiz?

Zu den Schweizer Personengesellschaften zählen:

  • Einfache Gesellschaft
  • Kollektivgesellschaft
  • Kommanditgesellschaft

Zu den Kapitalgesellschaften in der Schweiz zählen:

  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Kommandit-AG
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Wovon hängt die Wahl der Rechtsform ab?

Die Rechtsformen unterscheiden sich hauptsächlich in Bezug auf das Risiko. Bist du bereit, alle Risiken alleine zu tragen und mit deinem Privatvermögen zu haften, lässt du eine Einzelfirma ins Handelsregister eintragen. Falls du gemeinsam mit Kollegen ein Unternehmen gründen möchtest, bist du mit einer Kommandit- oder Kollektivgesellschaft zumeist besser beraten. Scheust du hingegen eher das Risiko, solltest du dich bei der Rechtsform für Kapitalgesellschaften wie die Aktiengesellschaft (AG) oder die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) entscheiden. Eine Genossenschaft und ein Verein können übrigens ebenfalls eine unternehmerische Tätigkeit aufnehmen.

Folgende Kriterien solltest du bei der Entscheidung für eine Gesellschaftsform beachten:

  • Kapital: Die Kosten für die Gründung, das Mindestkapital und der generelle Kapitalbedarf sind je nach Gesellschaftsform unterschiedlich.
  • Risiko und Haftung: Bei einem hohen unternehmerischen Risiko solltest du dich am besten für eine GmbH entscheiden.
  • Unabhängigkeit: Der Handlungsspielraum einzelner ist je nach Rechtsform begrenzt.
  • Besteuerung: Je nach Gesellschaftsform werde Geschäftseinkünfte und Privateinkünfte gemeinsam besteuert.
  • Soziale Sicherheit: Sozialversicherungen sind je nach gültigen Gesellschaftsrecht obligat, freiwillig oder nicht existent.

Welche Vorteile bietet der Standort Schweiz für unterschiedliche Gesellschaftsformen?

Generell bietet die Schweiz für Unternehmen einige Vorteile. Die politische Lage ist stabil, hochqualifizierte Arbeitskräfte stehen zur Verfügung und tiefe Zinsen und niedrige Steuern locken Unternehmen an. Nicht zuletzt ist die Infrastruktur in der Schweiz erstklassig. Einige Kantone wie Nidwalden, Obwalden, Luzern, Zug, Schaffhausen oder Glarus bieten besonders geringe Unternehmenssteuern. Zudem überzeugt die Schweiz mit einer hochtechnologisierten Volkswirtschaft mit einer extrem niedrigen Arbeitslosenquote. Zudem sind gerade Unternehmensgründungen in der Schweiz sehr unbürokratisch möglich.

Ein weiterer Vorteil ist, dass das Preisüberwachungsgesetz die Preise kontrolliert. Dazu gehören die Preisbeobachtung sowie die Verhinderung des Missbrauchs bei Preiserhöhungen und Preisbehaltungen. Der Preisüberwacher muss dabei seine Tätigkeiten transparent der Öffentlichkeit zugänglich machen. Nutze bei der Erweiterung deiner Firma oder bei der Gründung eines Start-ups auch die Fördermöglichkeiten des Bundesamts für Wohnungswesen, um an begehrte Büroflächen in der Schweiz zu kommen.

Für ausländische Unternehmen spielen vor allem folgende Faktoren eine Rolle:

  • Liberale Gesetzgebung auf dem Arbeitssektor
  • Rechtssicherheit, sozialer Friede und politische Stabilität
  • Hervorragend funktionierende Infrastruktur
  • Preis- und Währungsstabilität
  • Hohe Produktivität bei gleichbleibend hoher Qualität
  • International anerkanntes Bankensystem und extrem leistungsfähiger Kapitalmarkt
  • Hervorragendes Ausbildungsniveau sowohl im schulischen als auch im akademischen Bereich
  • Unternehmensfreundliche Besteuerung

Was ist ein Einzelunternehmen?

Das Einzelunternehmen oder auch die Einzelfirma hat einen Inhaber, von dem das Unternehmen geführt wird. Häufig entscheiden sich Ärzte, Handwerker oder auch Rechtsanwälte für ein Einzelunternehmen. Folgende Voraussetzungen muss ein Einzelunternehmen in der Schweiz erfüllen:

  • Eintragung ins Handelsregister bei einem Jahresumsatz grösser 100.000 Franken
  • Kein Eigenkapital für die Gründung notwendig
  • Im Firmennamen muss der Familienname vorkommen
  • Bis 50.000 Franken Umsatz reicht eine Ein- und Ausgabenrechnung, ab 50.000 Franken ist eine ordentliche Buchführung zu erstellen

Was ist eine Kollektivgesellschaft?

Bei einer Kollektivgesellschaft gründen mindestens zwei oder mehr Personen eine gemeinsame Firma zum Zwecke einer gewerblichen Betätigung. Vor allem kleine, auf einzelne Personen bezogene Unternehmen mit mehr als einem Gesellschafter entscheiden sich für diese Unternehmensform. Beispiele sind Handwerksbetriebe oder kleine IT-Unternehmen. Die Kollektivgesellschaft muss den Geschäftssitz oder eine Zweigstelle in der Schweiz haben.

Die Vorteile:

  • Kein Mindestkapital
  • Flexible Tätigkeit und Gewinnausschüttung

Die Nachteile:

  • Unbeschränkte und solidarische Haftung jedes einzelnen Gesellschafters
  • Keine Arbeitslosenunterstützung und abhängig vom Kanton keine Kinder- und Ausbildungszulagen

Was ist eine Kommanditgesellschaft?

Eine Kommanditgesellschaft ist im Geschäftsrecht der Schweiz eine Personengesellschaft, die sich aus zwei oder mehr natürlichen oder juristischen Personen zusammengeschlossen hat. Mindestens ein Gesellschafter ist Kommanditär, mindestens ein anderer Komplementär. Ersterer haftet unbeschränkt und führt Geschäfte aktiv, Letzterer haftet lediglich mit seiner Einlage und ist stiller Investor.

In welchen Fällen greift das Gesellschaftsrecht in der Schweiz?

Für die Gründung, Finanzierung und Umstrukturierung von Unternehmen ist in der Schweiz das Gesellschaftsrecht zuständig. Folgende Sachverhalte werden unter anderem darin geregelt:

  • Verschiedene Rechtsformen
  • Ausgliederung
  • Genossenschaftsrecht
  • Haftung
  • Immobilienfonds
  • Joint Ventures
  • Start-ups
  • Zweigniederlassungen

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