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Mehrwertsteuer Schweiz – Fragen, Antworten, Wissenswertes

Mehrwertsteuer Schweiz – Fragen, Antworten, Wissenswertes

In der Schweiz wird die Mehrwertsteuer seit dem 01. Januar 1995 erhoben. Bis dahin gab es statt ihrer die sogenannte Warenumsatzsteuer. Die Mehrwertsteuer ist eine indirekte Steuer, die jeder Bürger täglich oft unbewusst entrichtet, da sie bereits in den für den Verbraucher angegebenen Preisen enthalten ist. Wie du siehst, ist diese Steuer für uns alle relevant und allgegenwärtig. Aber besonders für mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen gibt es einiges zu beachten, etwa den Mehrwertsteuersatz, die Saldosteuersätze sowie Sonderregelungen bei der Abrechnung und bei Geschäften im Ausland. Alles zum Thema erfährst du im Folgenden.

Was ist die Mehrwertsteuer?

Die Mehrwertsteuer wird auch 2020 wieder die grösste Einnahmequelle für den Bundeshaushalt sein. Die Nachfolgerin der Warenumsatzsteuer wird nicht nur auf Waren, sondern auch auf Dienstleistungen erhoben. Eingezogen wird sie durch die Eidgenössische Steuerverwaltung. Besteuert werden alle Leistungen, die im Inland gegen ein Entgelt erbracht werden und nicht von Gesetzes wegen von der Besteuerung ausgeschlossen sind. Die Mehrwertsteuer zielt darauf ab, dass jeder Endverbraucher für seinen Konsum dem Staat einen finanziellen Beitrag zahlt. Um eine komplizierte Abrechnung jedes Konsumenten mit dem Staat zu vermeiden, erfolgt diese über die Unternehmen, die das Produkt oder den Service anbieten. Diese sind dazu angehalten, den Mehrwertsteuersatz an den Endkonsumenten weiterzugeben.

Wer ist mehrwertsteuerpflichtig?

Mehrwertsteuerpflichtig sind natürliche und juristische Personen, also sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen, soweit sie nicht steuerbefreit sind. Grundsätzlich ist jedes Unternehmen, das einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit nachgeht und seinen Sitz im Inland hat, steuerpflichtig. Eine zusätzliche Voraussetzung ist, dass das Unternehmen mit seinen Produkten oder Services darauf abzielt, Einnahmen zu erzielen. Ob tatsächlich ein Gewinn erwirtschaftet wird oder nicht, ist dagegen nicht ausschlaggebend. Unter Umständen sind auch ausländische Firmen in der Schweiz umsatzsteuerpflichtig, wenn sie hier Einnahmen erwirtschaften. Ist der Umsatz eines Unternehmens geringer als 100.000 Franken, sind diese Kleinstunternehmer nicht mehrwertsteuerpflichtig. Für Unternehmen aus dem Ausland und gemeinnützige Organisationen und Vereine gibt es gesonderte Regeln.

Wie hoch ist der Mehrwertsteuersatz?

Seit 01. Januar 2018 beträgt der Normalsatz bei der Mehrwertsteuer in der Schweiz 7,7 Prozent. Dieser gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen und muss unter anderem für Kleidung, Alkohol, Dienstleistungen und Autos gezahlt werden. Güter des täglichen Bedarfs wie zum Beispiel Lebensmittel, Leitungswasser, Bücher, Pflanzen und werden mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 2,5 Prozent besteuert. Zudem gibt es einen Sondersatz in Höhe von 3,7 Prozent für Beherbergungsdienstleistungen, also für Übernachtungen und das entsprechende Frühstück. Bestimmte Leistungen aus den Bereichen Kultur, Gesundheit, Bildung, Vermietung und Verkauf von Immobilien sind von der Mehrwertsteuer befreit.

Worauf muss ich bei der Rechnungserstellung achten?

Rechnungen müssen in Form und Inhalt bestimmte Kriterien erfüllen. Zu den Anforderungen zählen:

  • Name und Ort des Leistungserbringers
  • Versicherung, dass der Leistungserbringer im Register steht und die dazugehörige Unternehmens-Identifikationsnummer
  • Name und Ort des Leistungsempfängers
  • Datum und Zeit der Leistungserbringung
  • Art und Umfang der Leistung
  • zu zahlendes Entgelt
  • Höhe des Steuersatzes
  • die Höhe des Entgeltes der Steuer
  • das Lieferdatum

Bezogen auf die Umsatzsteuer sind demzufolge bei der Rechnungslegung die Angabe des anwendbaren Steuersatzes und die Mehrwertsteuernummer, mit der ein Unternehmer im Register eingetragen ist, unabdingbar. Die Höhe des Steuerbetrages kann weggelassen werden, wenn die Rechnung inklusive Mehrwertsteuer ausgestellt wird. Bei automatisch erstellten Kassenzetteln werden die Daten zu den Leistungsempfängern in der Regel nicht aufgeführt. Wer keine Unternehmens-Identifikationsnummer besitzt, darf in Rechnungen auch keine Umsatzsteuer ausweisen.

Was ist die Vorsteuer?

Jeder Vorgang im Wirtschaftsverkehr wird mit der Umsatzsteuer belegt, unabhängig davon, wie viele Stationen ein Produkt durchläuft, bis es vom Konsumenten gekauft wird. Durch die Zwischenstationen der Herstellung wird ein Produkt damit mehrmals besteuert, was aber so nicht gewollt ist. Wenn ein Händler die Leistung eines anderen Unternehmens für seine eigene steuerbare Leistung weiterverwendet, soll er nicht mit der Umsatzsteuer belastet werden. Er darf daher die ihm in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer, die sogenannte Vorsteuer, abziehen, da er nicht der Endverbraucher ist.

Wann erfolgt die Abrechnung durch Saldosteuersätze?

Bei der effektiven Mehrwertsteuerabrechnung müssen die Unternehmen quartalsweise ihren erzielten Umsatz sowie die angefallene Vorsteuer gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung erklären. Dieser Vorgang ist mit einem vergleichsweise hohen administrativen Aufwand verbunden. Alternativ können steuerpflichtige Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Umsatzsteuer mit Hilfe der Saldosteuersatz-Methode abrechnen. Hierbei entfällt die Ermittlung der Vorsteuer und die Abrechnung erfolgt nur jedes Semester. Bei der Mehrwertsteuerabrechnung auf Grundlage von Saldosteuersätzen wird die Steuerschuld ermittelt, indem der Bruttoumsatz mit dem gesetzlich festgelegten Saldosteuersatz multipliziert wird. Die Saldosteuersätze sind branchenabhängig und im Vergleich zum Normalsatz geringer. Die Vorsteuer wird in diesem Fall pauschal abgegolten.

Was ist bei Waren ins oder aus dem Ausland zu beachten?

Bezieht ein Schweizer Kunde ein Produkt aus dem Ausland, wird hierauf bei Einfuhr die Mehrwertsteuer durch den Zoll ab einer Steuerschuld von fünf Franken erhoben. Schweizer Bürger können sich die im Ausland entrichtete Mehrwertsteuer zurückerstatten lassen. Steuerpflichtige Unternehmen können den Vorsteuerabzug geltend machen. Im Gegensatz dazu sind Exporte und im Ausland erbrachte Leistungen mehrwertsteuerbefreit, da sie im Ausland mit einer Umsatzsteuer belastet werden.

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