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Ihrer Definition nach erfolgt die lineare Abschreibung geradlinig über die Nutzungsjahre des entsprechenden Wirtschaftsgutes hinweg. Der lineare Abschreibungsbetrag pro Jahr kann deshalb ganz einfach wie folgt berechnet werden:
Darüber hinaus lässt sich der Abschreibungsbetrag auch in Prozent angeben:
Hier ist es wichtig, einerseits den Anschaffungswert genau zu definieren. Die Anschaffungskosten bestehen aus dem Kaufpreis beziehungsweise den Herstellungskosten bei selbst produzierten Anlagegütern zuzüglich den Anschaffungsnebenkosten. Das können die Kosten für Transport, Installation, Beratung oder gewisse Versicherungen sein. Andererseits musst du die Nutzungsdauer genau kennen. Hier gibt der Gesetzgeber für manche Anlagegüter wie Kraftfahrzeuge oder Büroausstattung einen allgemeingültigen Wert vor. In speziellen Fällen weisst du es in deinem Unternehmen selbst am besten. Schliesslich lässt sich die lineare Abschreibung auch mit einem Restwert durchführen. Das bedeutet, dass das Wirtschaftsgut entweder während oder am Ende der Nutzungsdauer verkauft wird. Der Restwert des Anlagegutes spiegelt den erwarteten Verkaufspreis wider. Die Formel für den Abschreibungsbetrag lautet in diesem Fall:
Abschreibungen vermindern den Wert eines Wirtschaftsgutes im Anlagevermögen. Sie verringern damit das Eigenkapital, weil der Wert der Maschine, des Fahrzeugs oder anderen Gutes durch Abnutzung sinkt. Dies beeinflusst deine Bilanz, denn du verfügst nun über ein geringeres Eigenkapital. Gleichzeitig tritt der eigentliche Abschreibungsbetrag als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung auf. Das bedeutet, dass die Kosten in deinem Unternehmen erhöht und das Ergebnis verringert werden. Deshalb fallen unter Berücksichtigung von Abschreibungen weniger Steuern an. Aus diesem Grund sind Abschreibungen und die Wahl der Abschreibungsmethode innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen ein wichtiges Werkzeug des Rechnungswesens.
Die lineare Abschreibung eines Wirtschaftsgutes beginnt im Jahr seiner Anschaffung. Wenn die Buchhaltung am Ende des Geschäftsjahres alle Abschreibungen vornimmt, berechnet sie gegebenenfalls den anteiligen Abschreibungsbetrag für das Anschaffungsjahr. In den folgenden Beispielen entspricht das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr:
Oft ist die Nutzungsdauer, die bei der Berechnung der linearen Abschreibung zu Grunde gelegt wird, theoretisch. Denn das Finanzamt gibt bei vielen Anlagegütern die zu verwendende Dauer vor. Sowohl Kraftfahrzeuge als auch Maschinen oder Computer können häufig auch noch nach dem Ende der theoretischen Nutzungsdauer weiterverwendet werden. Solange ein Wirtschaftsgut dem Unternehmen zur Verfügung steht, also weder entsorgt noch verkauft wurde, wird es nicht komplett abgeschrieben. Am Ende der Abschreibungsperiode verbleibt in der Buchführung ein Erinnerungswert von einem Franken. Dieser Restwert wird erst ausgebucht, wenn sich das Wirtschaftsgut nicht länger im Unternehmen befindet.
Für die Buchhaltung bietet die Berechnung von linearen Abschreibungen einige Vereinfachungen gegenüber anderen Abschreibungsmethoden. Die folgenden Eigenschaften der Methode der linearen Abschreibung bringen diese ans Licht:
Ausser der linearen Abschreibung gibt es weitere Abschreibungsmethoden. Ein verbreitetes Verfahren ist die degressive Abschreibung. Dabei wird jährlich der gleiche Prozentsatz vom Restbuchwert des Wirtschaftsgutes abgeschrieben. Auf diese Weise ist der Abschreibungsbetrag zum Beginn der Nutzungsdauer am grössten. Grundsätzlich ist die lineare Abschreibung eher theoretisch und die degressive näher an der Realität in Bezug auf die Geschwindigkeit der Wertminderung im Anlagevermögen. Du kennst das auch von deinem privaten Auto, das zu Beginn seiner Nutzungsperiode am meisten an Wert verliert und dann immer weniger. Auch hier schreibt das Finanzamt vor, wann du die degressive Abschreibungsmethode verwenden musst und wann du Wahlfreiheit hast.
Bei der Anschaffung eines Vermögensgegenstandes legst du normalerweise einen Abschreibungsplan fest, der bis zum Ende der Abschreibungsperiode für dieses Wirtschaftsgut gilt. Grundsätzlich sollten ähnliche Wirtschaftsgüter auch nach der gleichen Methode abgeschrieben werden. Deshalb ist ein Wechsel zwar unter bestimmten Voraussetzungen möglich, aber eher unüblich. Er muss in jedem Fall im Anhang deines Jahresabschlusses begründet werden. Mögliche Ursachen können ein Wechsel im Gebrauch dieses Vermögenswertes sein oder ein plötzlich auftretender Wertverlust.
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