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Stundenlöhner – was genau bedeutet dieser Begriff?

Stundenlöhner – was genau bedeutet dieser Begriff?

Die Auszahlung eines angemessenen Lohns ist die Hauptpflicht eines Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern. Die Verpflichtung wird dabei im Arbeitsvertrag festgehalten und kann nach festen Zeitabschnitten oder nach geleisteten Arbeitsstunden berechnet werden. Zeit- und Akkordlöhne sind gängige Auszahlungsformen, die in der Regel als Monatslohn erfolgen. Daneben gibt es aber auch den Stundenlohn für spezielle Arbeiten. Da keine gesetzlichen Regelungen für die Lohnarten festgelegt sind, kann der Arbeitgeber selbst entscheiden, wie er den Lohn für die geleistete Arbeit auszahlt.

Was ist ein Stundenlohn?

Unter dem Begriff „Stundenlohn“ wird ein Abrechnungssystem verstanden, das fast ebenso häufig angewendet wird wie die monatliche Gehaltszahlung. Dabei wird die tatsächlich geleistete Arbeitszeit zugrunde gelegt. Wenn also ein Arbeitnehmer sechs Stunden für seinen Arbeitgeber tätig ist, wird er für diese sechs Stunden bezahlt. Arbeitet er darüber hinaus weitere 2 Stunden, wird der Stundenlöhner für 8 Stunden bezahlt. Genauso verhält es sich, wenn die Arbeitszeit unter dem gesetzten Limit liegt. Der Stundenlohn ist daher keine fixe Grösse, wie es sich beim Monatslohn verhält. Er kann von Monat zu Monat variieren und in einem Tarifvertrag zwar vorgegeben sein, jedoch nur mit der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit berechnet werden.

Welche Unterschiede liegen zwischen einem Stundenlöhner und einem Monatslöhner?

Der übliche Monatslohn wird am Ende des Monats ausbezahlt und setzt dabei das tägliche Arbeitspensum als erfüllt voraus. Unabhängig davon ist dann die tatsächlich geleistete Arbeitszeit. Der Stundenlohn dagegen basiert auf den tatsächlich geleisteten Arbeitstunden. Die Auszahlung kann dabei täglich, wöchentlich oder monatlich erfolgen. Allein die Art der Berechnung spielt hier eine Rolle. Fällt dementsprechend ein Arbeitnehmer an einem Tag aus, wird dieser Tag nicht wie beim Monatslohn als Arbeitszeit gezählt. Der Monatslohn ist daher in der Regel bei einem langfristigen Arbeitsverhältnis sinnvoll, der Stundenlohn für unregelmässige Arbeiten in Teilzeit, bei denen kürzere Arbeitsperioden vorausgesetzt sind.

Welche Rechte hat ein Stundenlöhner?

Auch bei der Auszahlung von Stundenlohn hat der Arbeitnehmer gewisse Rechte, die ihn schützen. Gegenüber dem Monatslohn sind diese jedoch stärker eingeschränkt. Sie umfassen besonders die Kategorien:

  • Krankheit
  • Unfall
  • Arbeitszeiten
  • Ferien und Feiertage
  • Arbeitsschwankungen
  • Kündigung

Die Rechte sind nicht immer im Arbeitsvertrag klar geregelt. Die Auszahlung pro Woche oder pro Monat erfolgt dann auch nicht als festes, regelmässiges Gehalt. Die Arbeitszeiten sind häufig flexibel, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer tatsächlich benötigt. Das kann für den Stundenlöhner ein stark schwankendes Einkommen zur Folge haben. Dagegen kann Lohn gefordert werden, wenn der Arbeitgeber den Stundenlöhner erst zur Arbeit einteilt und ihn dann wieder nach Hause schickt.

Ein Recht auf bezahlten Urlaub hat der Stundenlöhner nicht. Trotzdem muss der Arbeitgeber in dieser Zeit einen Ferienzuschlag zum Stundenlohn dazurechnen und auch Überstunden mit einem Zuschlag vergüten. Eine Ferien- und Feiertagsentschädigung wird in der Lohnabrechnung separat festgehalten.

Wie sieht die Feiertagsentschädigung bei einem Stundenlöhner aus?

In Hinblick auf den Zeitlohn gibt es auch Unterschiede in der Freizeit- und Feiertagsentschädigung. Beim Monatslohn werden dem Arbeitnehmer normalerweise einige freie Stunden und Tage eingeräumt. Das wird als „ausserordentliche“ Freizeit bezeichnet und umfasst die vom Arbeitnehmer benötigte Freizeit für die Erledigung seiner persönlichen Angelegenheiten. Beim Stundenlohn gibt es diese Möglichkeit nicht, da die geleistete Arbeit auf die Stunde berechnet wird. Lediglich, wenn der Arbeitsausfall unverschuldet stattfindet, kann auch beim Stundenlohn eine Lohnauszahlung stattfinden.

Feiertage gelten als freie Tage und werden nur dann nicht bezahlt, wenn diese nicht in die Arbeitszeit fallen. Eine Freizeitentschädigung ist unter diesen Bedingungen auch nicht möglich, weder beim Monats- noch beim Stundenlöhner. Bei Feiertagen, die in die Arbeitszeit fallen, erhält der Monatslöhner keine Gehaltskürzung, wohingegen an den Stundenlöhner kein Gehalt ausgezahlt werden muss. Eine Feiertagsentschädigung ist nur möglich, wenn sie explizit im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Auch muss eine Feiertagsentschädigung bezahlt werden, wenn die Arbeit an fixen Tagen geleistet wird.

Was passiert bei Krankheit oder Arbeitsausfall?

Stundenlöhner sind bei Krankheit oder Arbeitsausfall nicht ausreichend abgesichert, wenn bestimmte Regelungen im Vertrag fehlen. Hier lohnt es sich, darauf spezialisierte Versicherungen in Anspruch zu nehmen, die dann bei einem Erwerbsausfall die fehlende Geldsumme ausgleichen. Ob ein Stundenlöhner bei Krankheit versichert ist, kann im Arbeitsvertrag oder in der Lohnabrechnung nachgeprüft werden. Private Versicherungen zahlen bei Ausfall eine vertraglich vereinbarte Summe.

Was geschieht bei Kündigung und wann muss eine Schutzgebühr gezahlt werden?

Wird dem Arbeitnehmer gekündigt, gelten die ordentlichen vertraglichen Kündigungsfristen. Dem Stundenlöhner darf daher nicht von einem Tag auf den anderen gekündigt werden. Genauso kann der Arbeitnehmer nicht einfach die Arbeit fallenlassen und muss die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist einhalten. Die Schutzgebühr ist praktisch eine Verleihgebühr, die erhoben wird, wenn z. B. für die Arbeit Werkzeug benutzt wird, das der Arbeitgeber zur Verfügung stellt und das einen gewissen Wert hat. Sie wird bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückerstattet, wenn das Werkzeug nicht beschädigt wurde.

Wie ist die Lohnabrechnung bei Stundenlohn aufgebaut?

In der Regel wird die Lohnabrechnung in mehrere Teilbereiche aufgeteilt. Sie umfasst:

  • den Stundenlohn brutto
  • den Gesamtstundenlohn brutto
  • den Stundenlohn netto

Dazwischen werden die zusätzlichen Entschädigungen und Abzüge separat aufgelistet, darunter die Ferien- oder Feiertagsentschädigung und die Versicherungsabzüge. Berechnet wird der Grundlohn pro Stunde, der sich dann auf den Monatslohn bezieht. Die Anzahl der wöchentlichen Arbeitsstunden ist dabei entscheidend für die Bemessung des Gehalts. Die Ferienentschädigung muss auf einer Lohnabrechnung immer separat angeführt werden und wird in Prozent und auf Basis der Vertragsvereinbarungen auf Ferienanspruch berechnet.

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