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Steueramt – wichtige Fragen

Steueramt – wichtige Fragen

Um das Zahlen der Steuern kommt keiner herum. Während das Finanzamt eine nationale Behörde ist, ist das Steueramt Teil der Gemeindeverwaltung und übernimmt die sensiblen Verwaltungsaufgaben zur Pflege und zum Erhalt des Gemeinwohls. Das betrifft besonders das Führen des Steuerregisters und die Kontrolle aller Steuerflüsse. Übrigens: Auch wenn in einzelnen Bereichen die Steuerflüsse geringfügig abweichen, ist immer der Betrag gültig, der auf der Steuerrechnung angegeben ist. Das betrifft alle natürlichen und juristischen Personen. Alles Wichtige zum Thema gibt es hier.

Was sind Steuern?

Steuern sind Abgaben an das öffentlich-rechtliche Gemeinwesen, die der Staat erhebt und die alle steuerpflichtigen Personen zahlen müssen. Registriert werden die dazugehörigen Daten beim Steueramt. Steuern umfassen einen bestimmten Geldbetrag, der festgelegt ist und für alle generierten Einkünfte eingezogen wird.

Jeder Schweizer hat als natürliche Person eine Steuererklärungspflicht, wenn der Wohnort und die Arbeit in der Schweiz liegen. Das erfordert das Einreichen einer Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt, wobei die Verwaltung der Daten das Steueramt übernimmt und auch die entsprechenden Formulare bereithält. Steuern sind dazu gedacht, alle Ausgaben der öffentlichen Verwaltung und Stellen zu finanzieren. Die Abgabepflicht gilt für Arbeitsnehmer und Selbstständige in verschiedener Höhe. Zu den bekanntesten Steuereinnahmen gehören:

  • die Lohnsteuer
  • die Gewerbesteuer
  • die Umsatz- und Mehrwertsteuer
  • die Einkommenssteuer
  • die Energiesteuer

Wann werden Steuern fällig?

Der Zeitpunkt der Steuerzahlung richtet sich nach der Bestimmung einzelner Steuergesetze. Grundsätzlich sind Steuern dann fällig, wenn sie durch den Steuerbescheid festgesetzt sind oder durch das Steueramt in Form einer Steueranmeldung aller Steuerpflichtigen berechnet wurden. Alle Fälligkeitssteuern wiederum sind ohne eine besondere Aufforderung an das Finanzamt zu entrichten. Das betrifft die Lohn-, Umsatz- und Kapitalertragssteuer.

Die Abgabe der Einkommenssteuererklärung wird etwa Mitte des Jahres notwendig. Für die Gewerbesteuer sind entsprechend Vorauszahlungen notwendig. Gleiches gilt für die Umsatz- und die Kfz-Steuer. Die Lohnsteuer wiederum führt jeder Arbeitgeber nach Ablauf des Lohnsteueranmeldezeitraums ab. Beim Steueramt findest du für all diese Steuern einen geeigneten Ansprechpartner, um Auskunft über alle wichtigen Vorgänge zu erhalten.

Was ist das Steueramt der Gemeindeverwaltung?

Das Steueramt gehört in der Schweiz zur je zuständigen Gemeindeverwaltung und regelt alle Steuerangelegenheiten und den zugehörigen Verwaltungsaufwand. Das umfasst die Registrierung und das Festhalten aller Daten von Steuerpflichtigen, wobei das Steueramt auch die Beratung übernimmt. Das Steueramt unterstützt alle Bearbeitungsvorgänge der Steuerveranlagungen, während die Verwaltung auch für den Steuerbezug und das Führen des Steuerregisters zuständig ist. Weiterhin übernimmt das Steueramt administrative Aufgaben und ermöglicht eine persönliche Beratung und Auskunft. Möglich ist so auch die formelle Prüfung aller eingereichten Steuererklärungen oder die Information über Fristeinhaltung und Einsprachen. Bei ausländischen Arbeitnehmern erfasst das Steueramt die Quellensteuern.

Was sind die Hauptaufgaben des Steueramts?

Das Steueramt hat wichtige Hauptaufgaben wie die Steuerregisterführung und die Beratung. Beim Steueramt stehen alle wichtigen Formulare zur Verfügung, die für die Steuerabgabe notwendig sind. Das betrifft auch Online-Dokumente, etwa wenn die Zahlungsverbindung geändert werden soll oder wenn freiwillige Zuwendungen oder Einzahlungsscheine für Steuerzahlungen gewünscht sind.

Zu den Hauptaufgaben gehören entsprechend im Überblick:

  • die Führung des Steuerregisters
  • der Steuerbezug
  • der Vollzug der Quellensteuern
  • der Versand von Steuererklärungsformularen
  • die Kontrolle der Formulare
  • die Beratung und Auskunft bei allen Steuerangelegenheiten
  • die Erstellung der Steuerrechnungen

Welche Steuerangelegenheiten werden über die Verwaltung erledigt?

Das Steueramt als Gemeindeverwaltung hat die Aufgabe, für jeden Bürger die Steuereinschätzung und den Steuerbezug festzulegen. Das betrifft den Steuerbezug aller Einkommens- und Vermögenssteuern von erwerbstätigen und selbstständigen privaten Personen sowie alle Gewinnsteuern und die Kapitalsteuern von juristischen Personen.

Das Steueramt ist gleichfalls für die Schenkungs- und Erbschaftssteuern zuständig und für die Quellensteuer von ausländischen Arbeitnehmern. Darunter fällt auch die direkte Bundessteuer, wobei das Steueramt für die rechtsgleiche und richtige Einschätzung der Steuern sorgt und den jeweils einheitlichen Steuerbezug festlegt.

Was ist ein Steuerregister?

Auch das Führen des Steuerregisters ist Aufgabe des Steueramts. Dieses stellt das Gesamtverzeichnis für alle Steuereinahmen dar. Es kann als Steuerliste oder als ein Register geführt werden und enthält alle Daten der Steuerpflichtigen. In der Schweiz unterliegen alle im Steuerregister geführten Daten seit 2016 dem Steuergeheimnis. Das Steueramt der jeweiligen Gemeinde erteilt entsprechend eine Auskunft an Dritte lediglich in Form der letzten und rechtskräftigen Steuerfaktoren aller juristischen und natürlichen Personen.

Was ist das Steuergeheimnis und wann gibt das Steueramt Auskunft an Dritte weiter?

Das Steuergeheimnis ist ein Schweizer Grundprinzip und bildet einen zentralen Teil des Steuerrechts. Damit untersteht jeder Steuerpflichtige dem Datenschutz, hat jedoch eine umfassende Mitwirkungspflicht. Er muss seine Daten entsprechend wahrheitsgemäss angeben und einreichen. Der Staat erhält so umfangreiche Kenntnisse über alle wirtschaftlichen und privaten Situationen des Steuerpflichtigen. Daher garantiert er als Gegenleistung das Steuergeheimnis, wodurch nur mit der Steuer betraute Personen Einblick auf die Unterlagen erhalten. Das gilt jedoch nicht in absoluter Form. So gibt es Einschränkungen der Geheimhaltungspflichten.

Die Steuerordnung in der Schweiz ist nach einem strengen Territorialitätsprinzip festgelegt. Das bedeutet, dass Amtshandlungen nicht im Ausland vorgenommen werden können. Informationen an Dritte werden nur dann weitergegeben, wenn:

  • eine schriftliche Einwilligung des Steuerpflichtigen vorliegt
  • ein Nachweis durch den Dritten über das wirtschaftliche Interesse an den letzten Steuerfaktoren notwendig wird
  • Behörden ein überwiegend öffentliches Interesse an den Daten haben

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