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Für die Selbstständigkeit sind bestimmte Voraussetzungen gegeben, damit die Tätigkeit korrekt eingeordnet werden kann. Auch ist eine Anmeldung im Handelsregister und bei der Ausgleichskasse notwendig. In erster Linie hängt die Selbstständigkeit laut Bundesrat und Berufsverband damit zusammen, dass eine Person nicht irgendwo angestellt ist und für einen Arbeitgeber arbeitet. Es wird entsprechend an ihn kein Lohn ausgezahlt. Die Anmeldung für eine Selbstständigkeit ist dann notwendig, wenn eine Unternehmensgründung oder eine Teilhaberschaft an einer Personengesellschaft vorliegt. Darunter fallen auch Selbständigerwerbende mit einem geringfügigen Einkommen oder mit der selbstständigen Tätigkeit als Nebenberuf.
Die Regelungen beim Bundesrat sind klar definiert. Als Selbständigerwerbende gelten Personen, die nach folgenden Kriterien einen Erwerb erzielen:
Jeder Selbständigerwerbende tritt mit einem eigenen Firmennamen auf, nachdem eine Anmeldung und Eintragung im Handelsregister erfolgt ist. Rechnungen werden auf eigenen Namen erstellt und die Mehrwertsteuer wird abgeführt. Für Investitionen kommen Selbständigerwerbende mit eigenen Betriebsmitteln auf. Sie zahlen auch die Miete für die Geschäftsräume aus eigener Tasche. Der Selbständigerwerbende bestimmt eigenständig, wann und wo er arbeitet, wie lange die Arbeitszeiten sind und wie die Organisation seiner Arbeit erfolgt. Berufsverbände versuchen, den Berufsstand der Selbstständigkeit zu fördern, und vertreten daher auch die Interessen der Selbständigerwerbenden.
Die Anmeldung für Selbständigerwerbende ist gesetzlich vorgeschrieben und erfolgt bei der Ausgleichskasse des jeweiligen Kantons, in dem du dein Unternehmen selbst angemeldet bzw. deinen Geschäftssitz hast. Dein Einkommen musst du sowohl bei der Steuererklärung deklarieren als auch bei der Ausgleichskasse angeben. Danach ist es notwendig, Veränderungen, die dein Einkommen betreffen, der Ausgleichskasse mitzuteilen. Die Beitragshöhe wird dann an das Einkommen angepasst.
Selbständigerwerbende haben die Möglichkeit, weitere Mitarbeiter für die Zusammenarbeit einzustellen, müssen jedoch vorab prüfen, ob diese sozialversicherungspflichtig sind. Der Arbeitgeber hat die Aufgabe der Meldepflicht für seine Mitarbeiter und muss für sie auch die Entgeltunterlagen führen. Bei einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis gelten alle erzielten Einnahmen als beitragspflichtig, während der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter die Hälfte davon abführt.
Selbständigerwerbende sind in der Schweiz bei der Ausgleichskasse obligatorisch versichert, die berufliche Vorsorge ist jedoch freiwillig und muss entsprechend selbst getragen werden. Das betrifft besonders den Schutz gegen Unfall oder Arbeitslosigkeit. Beide Risiken sind für Selbständigerwerbende nicht in der Versicherung enthalten. Die Berechnung der Beiträge über die Ausgleichskasse erfolgt anhand des Erwerbseinkommens. Dafür wird von der Ausgleichskasse ein Prozentsatz des investierten Eigenkapitals abgezogen. Hinzu kommen Familienzulagen und Verwaltungskostenbeiträge. Einen Anspruch haben Selbständigerwerbende auch auf eine Mutterschaftsentschädigung. Sie kann für 14 Wochen Mutterschaftsurlaub geltend gemacht werden und entspricht etwa einem Anteil von 80 Prozent des eigentlichen Erwerbseinkommens und höchstens 196 Franken am Tag.
Jeder Selbständigerwerbende hat Beiträge an die Ausgleichskasse zu zahlen. Dabei ist die Beitragshöhe abhängig vom jeweiligen Erwerbseinkommen, wobei auch ein prozentualer Beitrag für Familienzulagen bezahlt wird. Der Beginn der Beitragspflicht erfolgt ab dem 17. Lebensjahr. Die Beitragspflicht endet für Frauen im 64. Lebensjahr und für Männer im 65. Lebensjahr. Alle Beiträge werden von der Steuerverwaltung definitiv festgesetzt, während die Ausgleichskasse die Differenz zwischen Akonto und definitiven Beiträgen berechnet. Sind letztere in der Schuld höher, werden Verzugszinsen erhoben.
Für ein eigenes Unternehmen muss der Selbständigerwerbende den gesamten Beitrag selbst tragen. Gegenüber dem Angestelltenverhältnis, bei dem der Arbeitnehmer einen Teil übernimmt, wird die Höhe der Beiträge anhand des Jahreseinkommens festgelegt. Liegt dieses unter 9.500 Franken, wird der Mindestbetrag von 496 Franken fällig. Eine Beitragsbefreiung gibt es für Selbständigerwerbende nicht. Dazu fällt auch das Obligatorium der beruflichen Vorsorge weg. Die Betragshöhe wird immer anhand des aktuellen Einkommens berechnet.
Familienzulagen sollen in der Schweiz die wichtigsten Kosten decken, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen. Anspruch auf Familienzulagen haben:
Das gilt für eigene Kinder, Stiefkinder, die im Haushalt leben, Pflegekinder und Mündel, Geschwister und Enkelkinder, für deren Unterhalt aufgekommen werden muss. Familienzulagen erfolgen als
Für Selbständigerwerbende, die sowohl selbstständig als auch in einem Angestelltenverhältnis arbeiten, besteht kein direkter Anspruch auf Familienzulagen. Diese müssen über den Arbeitgeber bezogen werden, wenn der Lohn über 7.110 Franken im Jahr liegt und die Erwerbstätigkeit länger als sechs Monate dauert. Jeder Selbständigerwerbende untersteht der Familienausgleichskasse des jeweiligen Kantons, selbst dann, wenn keine Familienzulagen bezogen werden. Er finanziert die Familienzulagen durch den an die Familienausgleichskasse zu entrichtenden Beitrag mit, der ebenfalls abhängig vom Einkommen ist. Übersteigt dieses eine Summe von 148.200 Franken im Jahr, fallen keine Beiträge an.
Für Unternehmen stehen bestimmte Berechnungssysteme zur Verfügung, die es erlauben, die Kosten genauer zu überblicken und auch für grössere Anschaffungen oder Produktionsmengen zu definieren. So nutzen Betriebe das Konzept der Grenzkosten, um die optimale Menge eines bestimmten Produkts zu berechnen, wobei damit immer diejenigen Kosten gemeint sind, die entstehen, wenn das Produkt in grösserer Einheit produziert wird. Einen Überblick über das Konzept geben wir hier.
Entscheidungen, die eine Anschaffung oder Geldausgaben betreffen, sind für Unternehmen nicht immer einfach. Rechnerische Lösungen bietet die Investitionsrechnung, die genau erfasst, ob eine Investition Sinn macht oder nicht. Sie kann für alle Neuanschaffungen herangezogen werden, unabhängig davon, ob es sich um eine neue Produktionsmaschine, ein Büroobjekt, einen Firmenwagen oder einen PC handelt. Dafür stehen verschiedene Methoden der Berechnung zur Verfügung, wobei vor allen Dingen die statische und die dynamische Investitionsrechnung von Belang sind. Die wichtigsten Antworten zum Thema vermitteln wir dir hier.
In der Praxis ist der Kreditor fast immer der Lieferant, während der Debitor der Kunde bzw. Schuldner ist. Die genaue Definition ist für die Finanzbuchhaltung notwendig, damit so genau erfasst werden kann, welche Forderungen für ein Unternehmen offen stehen und welche Schulden beglichen werden müssen. Das hat Einfluss auf die gesamte Kostenrechnung und Buchhaltung, aber auch auf die Ausstellung von Rechnungen und die Finanzplanung.
Das Schweizer Gesundheitswesen ist reglementiert und teuer. Dafür sind Versorgung und Qualität sehr gut – ein dichtes Netz an Ärzten, Apotheken und Spitälern versorgt die Schweizer. Für deine Gesundheit zahlst du monatlich in die obligatorische Grundversicherung ein. Dabei sind die Prämien je nach Kanton und Krankenkasse unterschiedlich hoch. Deine Prämie kannst du durch eine höhere Franchise (Selbstbeteiligung) senken. Dann zahlst du allerdings im Notfall Arztrechnungen und Medikamente selbst. Eine weitere Möglichkeit der Prämiensenkung ist das Hausarztmodell mit Einschränkung der Leistungserbringer. Als Patient gehst du zuerst zum Hausarzt als „Gatekeeper“. Wir erklären das Hausarztmodell und worauf du beim Vergleich achten solltest.
Was ist ein Unternehmen wert, jetzt und in Zukunft? Lohnt sich ein Investment in eine bestimmte Firma und welcher Marktpreis ist für eine Unternehmung oder eine Immobilie zu erwarten? Beim Verkauf, bei der Unternehmensnachfolge oder bei einer möglichen Investition spielt eine Kennzahl eine tragende Rolle: der Ertragswert. Wir schauen uns diese wichtige betriebswirtschaftliche Information einmal näher an und klären die wichtigsten Fragen rund um den Ertragswert.
In der Schweiz wird die Mehrwertsteuer seit dem 01. Januar 1995 erhoben. Bis dahin gab es statt ihrer die sogenannte Warenumsatzsteuer. Die Mehrwertsteuer ist eine indirekte Steuer, die jeder Bürger täglich oft unbewusst entrichtet, da sie bereits in den für den Verbraucher angegebenen Preisen enthalten ist. Wie du siehst, ist diese Steuer für uns alle relevant und allgegenwärtig. Aber besonders für mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen gibt es einiges zu beachten, etwa den Mehrwertsteuersatz, die Saldosteuersätze sowie Sonderregelungen bei der Abrechnung und bei Geschäften im Ausland. Alles zum Thema erfährst du im Folgenden.